EU-Führerschein anstatt MPU?
Wer eine MPU absolvieren musste, konnte lange Zeit von einer nicht ganz klaren Gesetzeslage profitieren und einen Führerschein im EU-Ausland erwerben, der in Deutschland anerkannt werden musste. Auslöser hierfür war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Jahr 2004, das besagte, dass Deutschland einen EU-Führerschein anerkennen musste, auch wenn Auflagen nach deutschem Recht nicht erfüllt werden. Hier ging es um die Regelung, dass man mindestens 185 Tage seinen Erstwohnsitz im EU-Ausland angemeldet haben muss. Nach einigen Versuchen, dieses Urteil durch andere Regelungen auszuhebeln, wurde am 19.01.2009 ein Teil der 3. EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht umgewandelt.
Jemand, der zur MPU aufgefordert wird, darf nach diesem Termin im EU-Ausland keinen Führerschein mehr erwerben, wenn die Fahrerlaubnis in Deutschland eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist. Erhält jemand dennoch einen solchen EU-Führerschein, hat dieser in Deutschland keine Gültigkeit. Das bedeutet, dass derjenige, der sich mit einem rechtswidrig erworbenen EU-Führerschein auf deutschen Straßen bewegt, ohne eine gültige Fahrerlaubnis fährt. Dieser Tatbestand kann nach der Straßenverkehrsordnung sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Die auf einen zukommenden Kosten durch eventuelle Geldstrafen sollte man ebenfalls berücksichtigen. Es ist also nur dringend davon abzuraten, den Weg des EU-Führerscheins zu wählen, um einer MPU zu entgehen. Man sollte hier lieber das Geld für eine gründliche Vorbereitung auf die Begutachtung und die Gebühren für die Untersuchung selbst verwenden. Auch, wenn man im ersten Moment, in dem man die Aufforderung zur Untersuchung bekommt, sicherlich geschockt ist und Angst vor dem hat, was da kommen mag, sollte man sich nicht zu viele Sorgen machen. Die Gutachter haben Vorgaben, nach denen sie eine objektive Untersuchung und Befragung durchführen. Keiner der Gutachter hat es darauf abgesehen, jemandem mit aller Gewalt ein negatives Gutachten auszustellen. Dieser Weg ist auf jeden Fall der korrekte und rechtssichere Weg, aber eben auch ein machbarer Weg.
Selbst wenn man keine MPU durchführen lassen muss, sollte man gut überlegen, ob man den Führerschein im EU-Ausland ablegt. Angebote gibt es hier viele, wie seriös diese sind, merkt man aber leider erst, wenn man von deutschen Behörden bzw. Polizeibeamten darauf hingewiesen wird, dass man einem Betrug aufgesessen ist. Nicht selten werden für viel Geld leichte Prüfungsbedingungen angeboten und dann gefälschte Dokumente ausgestellt. Die Ausrede „das habe ich nicht gewusst“ hilft in dem Fall nicht, denn leider macht mach sich trotzdem in diesem Fall des Fahrens ohne Führerschein schuldig. Daher sollte man sich gut überlegen, ob man einen Führerschein im EU-Ausland erwerben möchte und sorgfältig den jeweiligen Anbieter prüfen.